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   LAG Sachsen, 05.05.2000 - 10 Sa 247/99   

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https://dejure.org/2000,13524
LAG Sachsen, 05.05.2000 - 10 Sa 247/99 (https://dejure.org/2000,13524)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2000 - 10 Sa 247/99 (https://dejure.org/2000,13524)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 10 Sa 247/99 (https://dejure.org/2000,13524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung ; Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses; Entgegenstehen überwiegender schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers ; Hinderung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

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  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

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  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

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  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

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  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

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  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 5. Mai 2000 (- 10 Sa 247/99 -) der Berufung hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags stattgegeben, wegen des Auflösungsantrags hat es sie zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher

    Der Kläger hat vor dem Arbeitsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen: 7 Ca 8409/95 Kündigungsschutzklage erhoben (Sächsisches LAG , 10 Sa 247/99).

    "Der Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 wird ausgesetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss der derzeit vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Aktenzeichen 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreits, da diese insoweit vorgreiflich für den Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 sind.".

    Der Kläger hat hier die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 70 BAT-O durch Erhebung der Kündigungsschutzklage unter dem Az. 7 Ca 8409/95 (10 Sa 247/99) und 10 Ca 1057/95 (7 Sa 626/96), die der Beklagten bereits im Jahre 1995 zugestellt worden war, zunächst gewahrt.

    (3) Der fristwahrenden Wirkung der Kündigungsschutzklage steht auch nicht der vom Arbeitsgericht erfolgte Aussetzungsbeschluss vom 13.09.2007, mit dem der Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 bis zum rechtskräftigen Abschluss der vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Az. 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreite ausgesetzt wurde und der vom Sächsischen Landesarbeitsgericht die Aussetzung bestätigende Beschluss vom 11.02.2008 entgegen.

    Der Aussetzungsbeschluss der Parteien vom 08.02.2000 bezüglich des Rechtsstreits 2 Ca 9941/99, in dem der Kläger Annahmeverzugsansprüche ab dem 01.01.1996 bis zum 31.12.1997 geltend machte, fand durch die rechtskräftigen Entscheidungen in den Kündigungsschutzverfahren 10 Sa 247/99 und 7 Sa 626/96 ohne Aufnahmeerklärung der Parteien oder Anordnung sein Ende (vgl. Zöller/Greger, ZPO , 31. Auflage § 148 Rdnr. 8 m. w. N.).

  • BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen

    das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2000 - 10 Sa 247/99 -.

    Das Arbeitsgericht beschloss am 8. Februar 2000 im Einvernehmen mit den Parteien, dass der Rechtsstreit "bis zum rechtskräftigen Abschluss der derzeit vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Aktenzeichen 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreite" ausgesetzt wird.

    Am 13. September 2007 beschloss das Arbeitsgericht, dass über den Verweisungsantrag des Beschwerdeführers vom 29. Dezember 2006 erst nach rechtskräftigem Abschluss der vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Aktenzeichen 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreite entschieden werde.

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2000 - 10 Sa 247/99 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 19. Februar 1999 - 7 Ca 8409/95 - zurückgewiesen ist.
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 9-IV-02
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 28. Februar 2002 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 20. März 1996, das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 19. Februar 1999 (7 Ca 8409/95) sowie gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2000 (10 Sa 247/99).
  • LAG Sachsen, 25.07.2012 - 4 Ta 352/11

    Sonderzuständigkeit der Zivilgerichte für Amtshaftungsansprüche; Teilverweisung

    "Der Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 wird ausgesetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss der derzeit vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreite, da diese insoweit vorgreiflich für den Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 sind.".
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